X
eBuSy App
productive web GbR
Kostenlos

Allgemeine Bedingungen für die Hallennutzung der Tennishalle und der Squash Plätze des
Elmshorner Männer-Turn-Verein von 1860 e. V. (EMTV)

Die nachstehenden Nutzungsbedingungen sowie die Tennishallenordnung in den jeweils gültigen Fassungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Elmshorner Männer-Turn-Verein von 1860 e. V., Koppeldamm 1, 25335 Elmshorn und dem jeweiligen Mieter bei der Anmietung von Tennishallenplätzen in der Tennishalle Hamburger Str. 205, 25337 Elmshorn.

Mit der Anmietung von Tennishallenplätzen oder Squashplätzen gelten diese Nutzungsbedingungen sowie die Tennishallenordnung als vereinbart und akzeptiert. Sie sind wesentliche Bestandteile der Mietvereinbarung.

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Halle des EMTV
Hallenplätze

Die Halle verfügt über 3 Tennis- und 2 Squashplätze, die an EMTV Mitglieder und bei Verfügbarkeit auch an Dritte vermietet werden. Die Vermietung erfolgt im Abonnement separat für die Wintersaison oder als Ganzjahresbuchung. Nicht im Abonnement vermietete Stunden werden einzeln vermietet. Die Mitglieder des EMTV haben grundsätzlich Buchungspriorität, sowohl bei den Abonnements als auch bei den Einzelstunden.

Soweit möglich, wird bei der Buchung eines Abonnements dem Platzwunsch des Mieters Rechnung getragen. Ein für eine bestimmte Zeit gebuchtes Abonnement begründet keinen Anspruch auf ein Folge Abonnement in der kommenden Saison.

Die Hallenplätze können sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern gebucht werden.

Buchungen

Die Buchungen von Abonnements erfolgt über die Geschäftsstelle des EMTV. Einzelstunden über das Online Buchungsportal. Mit der Buchung erwirbt der Nutzer das Recht, den gebuchten Platz für die gebuchte Zeit sowie die Sanitäranlagen bestimmungsgemäß zu nutzen.

Mietdauer und Mietpreise

Die Platzmieten basieren auf einer Spieldauer von jeweils einer vollen Stunde (60 Minuten).

Die Mietpreise aus der jeweils gültigen Preisliste, die jährlich vor jeder Saison festgelegt werden. Diese sind im Online-Buchungsportal sowie auf der Homepage des EMTV hinterlegt und können außerdem in der Geschäftsstelle eingesehen oder von dort angefordert werden.

 

Wenn die Nutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt beschränkt wird oder entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Platzmiete. Das gilt auch für Nutzungsbeschränkungen, die in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehen.

Langfristige Vermietung von Hallenplätzen (Abonnements)

Ein Abonnement-Vertrag kommt verbindlich zustande durch eine Buchungsanfrage (Formular auf der Webseite der Tennissparte des EMTV) des Mietinteressenten und einer anschließenden Bestätigung durch den EMTV.

Buchungsbestätigungen / Widerruf

Der EMTV bestätigt angefragte Buchungen schriftlich oder per E-Mail.

Der Nutzer kann der Buchungsbestätigung für ein Abonnement innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprechen. Ein Widerspruch ist zu richten an die Geschäftsstelle des Elmshorner Männer-Turn-Verein von 1860 e. V., Koppeldamm 1, 25335 Elmshorn und ist nicht zu begründen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Mietvertrag für die jeweilige Saison als verbindlich abgeschlossen.

Eine Ablehnung der Buchungsanfrage kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

Zahlung des Mietpreises

Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag bei der Buchung von Einzelstunden bis spätestens unmittelbar vor der Nutzung des Tennisplatzes in voller Höhe zu zahlen.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich per Einzug im SEPA­ Lastschrifteinzugsverfahren.

Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche zusätzlich eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von€ 5,00 je Mahnung zu leisten. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Nimmt der Mieter am Lastschriftverfahren teil und es kommt zu einer Rücklastschrift muss der Mieter zusätzlich zu der oben genannten Bearbeitungsgebühr€ 7,50 Servicegebühr der Bank tragen.

Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn gemietete Hallenstunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in Anspruch genommen werden.

Stornierungen gebuchter Einzelstunden

Verbindlich gebuchte Einzelstunden können vor bis 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden. Es wird dann eine Stornierungsgebühr in Höhe von 5% der Hallengebühr fällig. Der restliche Betrag wird erstattet. Bei späteren Stornierungen ist der Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.

Verhinderung des Mieters/Weitergabe von Hallenstunden

Der Mieter haftet gegenüber dem EMTV auch bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und für evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

Zugangs- und Lichtsteuerung

Die Halle kann durch die Hotelrezeption betreten werden. Dort wird das Licht für den gebuchten Platz eingeschaltet.

Die Buchungsbestätigung ist sowohl bei Einzelbuchungen als auch bei Dauerbuchungen der Hotelrezeption oder anderen Vertretungsberechtigten des EMTV zu zeigen. Ohne die Vorlage einer Buchungsbestätigung kann der Zugang zum Platz verweigert werden.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.

 

Hallenordnung

Für die Buchung und Nutzung unserer Tennishalle, der Squash Plätze, der Sanitäranlagen, der Aufenthaltsräume und der Zugänge gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit der Buchung und dem Erwerb von Hallenstunden im Abonnement und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart. Die Bucher verpflichten sich, Gäste, die in ihren Stunden spielen oder sie auf die Anlage begleiten, auf die Einhaltung der Hallenordnung hinzuweisen. Durch das Betreten der Tennishalle oder der Squash Plätze durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die „Allgemeinen Bedingungen und Hallenordnung" in allen Punkten als bekannt und wirksam.

 

  1. Diese Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der EMTV­ Tennishalle und der Squash Plätze. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Benutzers.
  2. Die Nutzung der Tennishalle, der Squash Plätze und der Halleneinrichtungen ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Die Mietvereinbarung kann mündlich (auch telefonisch), schriftlich, per E-Mail oder online über das Buchungsportal zustande kommen.
  3. Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, den zugewiesenen Hallenplatz inkl. Beleuchtung zu nutzen. Voraussetzung ist, dass der vereinbarte Hallenpreis bezahlt wurde. Die Mietvereinbarung beinhaltet auch die Berechtigung zur Nutzung der Sanitär- und Umkleideräume durch die Spieler.
  4. Minderjährige Spieler benötigen eine volljährige Begleitperson.
  5. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt. Bitte den Platz nicht vor der gebuchten Zeit betreten.
  6. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen. Es ist nicht gestattet, ohne Berechtigung freie Hallenplätze zu benutzen. Nutzt ein Spieler freie Tennis- oder Squashplätze, ohne diese zuvor gebucht zu haben, hat er für diese Nutzung die entsprechende Platzmiete unaufgefordert unmittelbar nach der Nutzung zu entrichten.
  7. Dem EMTV ist es gestattet, gebuchte Hallenplätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, Lehrgänge, Veranstaltungen oder Reparaturen) gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete oder gegen Ausgleichsstunden in Anspruch zu nehmen.
  8. Die Hallenplätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Hallen-Tennisschuhen betreten werden. Hallen-Tennisschuhe haben eine helle, glatte und abriebfeste (Non-Marking) Sohle. Das Betreten der Tennishalle in bereits auf Außenplätzen benutzten Tennisschuhen und in Profil- oder Straßenschuhen ist nicht erlaubt. Das gilt für Spieler und Begleitpersonen. Die Squash Plätze sind mit Hallen Turnschuhen zu betreten.
  1. Die Spieler haben auf den Spielbetrieb des Nachbarfeldes Rücksicht zu nehmen.
  2. Mit den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Geräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Wird ein Schaden verursacht, so ist dieser umgehend in der Geschäftsstelle des EMTV zu melden. Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen verursacht werden, sind zu ersetzen.
  3. Die Nutzung der Tennishalle und der Squashplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle sowie für den Verlust von Wertgegenständen und Privateigentum wird keine Haftung übernommen.
  4. Den Anordnungen der vom EMTV autorisierten Personen ist Folge zu leisten; diese sind berechtigt, Spieler, die gegen die Tennishallenordnung verstoßen, der Halle zu verweisen.
  5. liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen mehrfach missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall ist der EMTV nicht verpflichtet, die Hallenmiete ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
  6. Die Nutzung der Heizstrahler sollte aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen auf ein nötiges Minimum reduziert werden. Höher Kosten führen sonst zu Preissteigerungen in der Folgesaison

 

Nicht gestattet ist:

  • Das Spielen von Bällen gegen die Wand oder gegen die Decke (Tennishalle)
  • Die Benutzung von Bällen, mit denen bereits im Freien gespielt wurde
  • Das Mitbringen von Tieren
  • Das Rauchen und der Genuss von Alkohol und Drogen
  • Der Verzehr von Speisen jeglicher Art
  • Nutzung von Glasflaschen sollte vermieden werden